Rufbusse VGN

Benutzungshinweis

Der Unterschied zwischen einem Rufbus und einem „normalen” Linienbus besteht lediglich
darin, dass der Rufbus nur fährt, wenn eine rechtzeitige Bestellung vorliegt.


Bestellung eines Rufbusses:
Mindestens 60 Minuten vor der Abfahrtszeit an der ersten Haltestelle der jeweiligen Fahrt.

unter Telefon: 0 95 23 95 300
(Bürozeiten: Mo. - Fr. 8 - 16 Uhr)


Fahrten mit Fahrtbeginn vor 08:30 Uhr an der ersten Haltestelle (Montag - Freitag) bzw. am Samstag, Sonn- und Feiertag sind spätestens am vorherigen Werktag bis 16 Uhr anzumelden.


Es gilt der VGN-Tarif.


Ihre Buchung ist verbindlich. Das bedeutet, dass nach der Bestätigung der Fahrt ein Anspruch auf Beförderung, gleichzeitig aber auch eine Pflicht zur Zahlung des Fahrpreises entsteht, sofern die Fahrt nicht rechtzeitig storniert wird.
 

Ihr VGN-Ticket ist nicht in der Buchung inbegriffen und muss separat gelöst werden.
 

Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Fahrtbestellung mit:

  • mit welcher Linie Sie fahren möchten
  • von wo aus und wohin Sie fahren möchten
  • wann Sie fahren möchten
  • Anzahl der zu befördernden Personen
  • ob sie einen Anschluss erreichen müssen
  • Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
  • wie viel Gepäck Sie haben oder ob sonstige Gegenstände (z. B. Kinderwagen, Rollator) zu befördern sind


Gruppengröße: Fahrten werden überwiegend mit Kleinbussen durchgeführt. Daher können in der Regel maximal 8 Personen befördert werden. Größere Gruppen können unter Umständen auf vorherige Anfrage befördert werden.


Fahrtroute: Der Rufbus wählt den kürzesten Weg von der Start- zur Zielhaltestelle. Da es sich um einen öffentlichen Verkehr und keine Taxifahrt handelt, kann es sein, dass unterwegs noch weitere Fahrgäste zusteigen.

Weitere Informationen (u. a. zum Fahrplan) finden Sie bei den einzelnen Linien

 

Unser Service

WLAN im Bus

Ab sofort können Sie in unseren Linienbussen im Landkreis Haßberge eine kostenlose Online-Verbindung genießen. So lassen sich während der Fahrt gratis die neuesten Nachrichten lesen oder Bus- und Bahnverbindungen checken. Möglich macht dies das Pilotprojekt BayernWLAN.

Auf folgenden öffentlichen Buslinien wird der Service angeboten:

1152 Maroldsweisach – Bundorf - Hofheim – Haßfurt und zurück
1155 Maroldsweisach – Ebern – Haßfurt und zurück
1177 Ortslinienverkehr Maroldsweisach und zurück
1184 Stadtlauringen – Aidhausen – Hofheim und zurück
1186 Hofheim – Burgpreppach - Ebern und zurück

Hilfe bei Verbundpässen

VGNsmaxi – mein Schulportal

Statt wie bisher nur auf Papier sind Antragsstellungen jetzt auch digital möglich!

Was kann ich mit VGNsmaxi machen?

Mit VGNsmaxi wird einiges einfacher. Du kannst:

  • deinen Verbundpass digital beantragen und jederzeit ausdrucken!
  • deinen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges oder auf Kostenrückerstattung stellen!*
  • deine Eltern die Anträge ausfüllen lassen, wenn du noch nicht alt genug bist!

*Hierzu muss deine Stadt oder dein Landkreis an VGNsmaxi angebunden sein.

Wie kann ich mich registrieren?

Registriere dich jetzt für meinVGN https://smaxi.vgn.de/ und nutze deinen Zugang direkt für die Anmeldung im Schulportal VGNsmaxi.

Hier gibt es nach der Registrierung zwei unterschiedliche Auswahlmöglichkeiten. Die obere Auswahlmöglichkeit betrifft einen „Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs“ und ist für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Haßberge nicht die richtige Auswahl.                                                                                       

Richtig ist die Möglichkeit unmittelbar darunter, der Reiter „Antrag auf VGN Verbundpass“.

Bei Problemen zum Portal hat der VGN eine zentrale E-Mail Adresse eingerichtet, an die Sie auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Online-Verbundpassbeantragung gerne melden dürfen: smaxi.support@vgn.de

 

Schritt-für-Schritt Anleitung VGNsmaxi

 

Verlängerung Verbundpass: Der Verbundpass für Schüler ist bis zum 15. Lebensjahr gültig. Dann muss der Pass jedes Jahr vor dem neuen Schuljahr verlängert werden. Dazu kommen Sie bitte mit dem bisherigen Verbundpass und einem neuen Verbundpassantrag, der von der Schule bestätigt ist, in unser Büro in Hofheim
Verlust Verbundpass: Bei Verlust des Verbundpasses benötigen wir zum Ausstellen eines neuen Verbundpasses den Verbundpassantrag (ab dem 15. Lebensjahr von der Schule bestätigt) und ein neues Passbild. Bitte kommen Sie dazu in unserem Büro in Hofheim vorbei. 
Streckenänderung: Bei Änderung der Strecke (z.B. aufgrund eines Umzuges) kommen Sie mit Ihrem Verbundpass und einem neuen Verbundpassantrag zu uns ins Büro nach Hofheim.

Wichtig! Unsere Busfahrer nehmen keinen Verbundpassantrag entgegen und geben keine Verbundpässe aus! Wenn Sie den Verbundpassantrag per Post an uns senden, legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei!

Den Verbundpassantrag finden sie hier, alle Informationen zum Verbundpass unter https://vgn.de/ratgeber/verbundpass/.


Fundsachen:

Fundsachen können in unserem Büro in Hofheim (Eichelsdorfer Straße 28) von Montag bis Freitag von 9 – 11 Uhr abgeholt werden.